Wie bekommt man die Juleica?

Voraussetzungen:

  • Über einen längeren Zeitraum anhaltende ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit entweder bei einer dem Bayerischen Jugendring angehörigen Jugendorganisation oder eines sonstigen anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe, sowie für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • In der Regel soll man mindestens 16 Jahre alt sein. In begründeten Ausnahmefällen kann sie auch schon für 15-jährige ausgestellt werden.
  • Teilnahme an einen Kurs zur Qualifizierung (z.B. Gruppenleitergrundkurs) mit mindestens 34 Zeitstunden.
    Inhalte des Kurses sind z.B. Gruppenpädagogik und Leitungsrolle, rechtliches und organisatorisches Grundwissen der Jugendarbeit, ebenso wie pädagogische und psychologische Basics, Methoden der Jugendarbeit und vieles mehr.
    Hinzu kommt bei der Erstausstellung der Nachweis einer Grundausbildung Erste Hilfe (9 UE), die bei Antragstellung nicht älter als 3 Jahre sein darf.

Antragstellung:

Die Juleica kann ausschließlich im Online-Antragsverfahren beantragt werden. Die Antragstellung kann sowohl durch den oder die JugendleiterIn als auch die Jugendorganisation, für die er oder sie tätig ist, erfolgen. Die Webseite des Antragssystems kann unproblematisch auch auf Smartphones oder Tablets genutzt werden, für das Foto kann die Kamerafunktion genutzt werden.

Mit der Beantragung der Juleica ist es auch möglich, die bayerische Ehrenamtskarte zu beantragen. Wenn die Juleica gedruckt ist, erhält das zuständige Amt im Landratsamt am ersten des nächsten Monats die notwendigen Daten zur Beantragung der Ehrenamtskarte.

Gültigkeit:

Die Juleica hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, dann kann eine Verlängerung beantragt werden. Dafür müssen 8 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden