Die Antragstellung für die Schülerbeförderung wird digital

Der Landkreis Dingolfing-Landau digitalisiert die Antragstellung für die Schülerbeförderung zu allen weiterführenden Schulen, sonderpädagogischen Förderzentren, den Berufsschulen und Berufsfachschulen, die bisher schriftlich über einen sogenannten Erfassungsbogen erfolgte. Dies sorgt für eine enorme Beschleunigung der Bearbeitungszeit. Auch die Antragstellung für eine Fahrtkostenerstattung erfolgt künftig digital über das nun neu eingeführte Portal ‚myVIA‘.

Das online Portal ist ab sofort zu erreichen unter: schulweg.landkreis-dingolfing-landau.de (Wichtig: ohne www).

Als Erziehungsberechtigter, bzw. volljähriger Schüler kann dort ein Account erstellt werden, der mit einer Verifizierungs-E-Mail freigeschaltet wird. Im Portal können dann die Daten des Schülers, für den die Beförderung beantragt werden soll, erfasst und der Antrag für die Fahrkarte erstellt werden. Bei neuangemeldeten Schülern bitte darauf achten, den Antrag erst nach erfolgreicher Anmeldung an der Schule zu stellen. Der Antrag muss jedes Schuljahr neu gestellt werden, die Grunddaten bleiben selbstverständlich hinterlegt, sodass eine erneute Antragstellung keinen großen Aufwand mehr darstellt. Bestandsschüler sollen den Antrag im Zeitraum 1. März bis 30. April für das darauffolgende Schuljahr stellen (also: 1. März bis 30. April 2023 für das Schuljahr 2023/24).
Die Meldung über einen etwaigen Fahrkartenverlust läuft wie bisher über die Sekretariate der Schulen oder direkt an die Schülerbeförderung. Bei Schulaustritt oder Umzug ist die Fahrkarte samt Wertmarken im Sekretariat zurückzugeben.

Schüler mit Vollzeitunterricht ab der 11. Jahrgangsstufe können ebenfalls eine Jahresfahrkarte online über ‚myVIA‘ beantragen. Dort müssen entweder die erforderlichen Nachweise zur Befreiung vom Eigenanteil hochgeladen oder der Eigenanteil an das in den FAQs genannte Konto überwiesen werden. Sollte kein
Dokument hochgeladen worden sein, geht die Schülerbeförderung von einem Zahlungseingang des Eigenanteils innerhalb von zwei Wochen ab Antragstellung aus. Für das Schuljahr 2023/24 abweichend erst ab 01.07.2023!
Für Schülerinnen und Schüler, die sich nach Ende des Schuljahres ihre gekauften Tickets oder die Fahrten mit dem Pkw erstatten lassen möchten, erfolgt die Antragstellung ebenfalls in ‚myVIA‘. Die gekauften Tickets müssen jedoch im Original unter Angabe des Namens, der Adresse und der besuchten Schule eingereicht werden. Alle weiteren Unterlagen (z.B. Stundenplan) können auch online übermittelt
werden. Onlinetickets und Abbuchungsbelege für QR-Code-Tickets können ebenfalls online hochgeladen werden.
Die Antragstellung auf Anerkennung des privaten Kfz (Vorausbescheid) erfolgt auch online über ‚myVIA‘. Der Stundenplan oder die Angaben zu einer eventuellen Fahrgemeinschaft sollen dort hochgeladen werden. Die Einholung der Schulbestätigung erfolgt automatisch.